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Ratgeber · 10. Juli 2026 · Aktualisiert am 13. August 2026

UGC Creator finden: So wählen Marken den richtigen Creator aus

Von Olga Lapotta, UGC-Creatorin in der Nähe von Hamburg. Produziert für L’Oréal, Maybelline, Wolt, Sofatutor und SumUp.

Als UGC-Creatorin, die selbst für Marken produziert: welche Auswahlkriterien wirklich zählen, wie der Qualitätscheck aussieht und warum Nutzungsrechte vor dem Auftrag geklärt sein müssen.

Den richtigen UGC Creator zu finden ist keine Frage der Follower-Zahl. Als Creatorin, die regelmäßig für Marken produziert, erlebe ich immer wieder, dass Marken zuerst auf Reichweite schauen und dabei das Entscheidende übersehen: Passt mein Stil, meine Sprache, meine Zielgruppe zu dem, was die Marke verkaufen will? Die kurze Antwort: Wer UGC Creator finden will, sollte zuerst Nische und Publikum prüfen, nicht Kennzahlen.

Nische und Zielgruppe vor Follower-Count prüfen

UGC Creator finden heißt für Marken: den Creator suchen, dessen organisches Publikum eurem Kundenprofil entspricht. Ein Creator im Beauty-Bereich hat ein anderes Publikum als jemand, der Tech-Produkte oder Kinderprodukte bespricht. Schaut euch vor der Anfrage an, welche Themen der Creator regelmäßig behandelt, auf welcher Plattform er oder sie hauptsächlich aktiv ist, und ob die Kommentar-Sektion echte Reaktionen aus der Zielgruppe zeigt. Reichweite ohne Relevanz bringt Performance-Anzeigen nichts.

Portfolio und Qualität: drei Dinge, die wirklich zählen

Bevor eine Marke einen UGC Creator bucht, empfehle ich drei konkrete Checks. Erstens: Gibt es fertige Videos im Portfolio, die ähnliche Produkte zeigen? Das liefert ein realistisches Bild von Bildqualität, Schnitt und Sprechweise. Zweitens: Wie klingen die Skripte oder Hooks in den bisherigen Videos, wirken sie authentisch oder abgelesen? UGC lebt von Glaubwürdigkeit, und die ist im Portfolio erkennbar. Drittens: Hat der Creator schon mit Paid-Ads-Formaten gearbeitet, also kurzen, direkten Clips mit klarem Call-to-Action? Das ist für Performance-Kampagnen ein anderes Handwerk als organischer Content.

Diesen Check solltet ihr auch bei mir machen, deshalb hier meine Zahlen: Ein Brand-Storytelling-Video für Femtasy kam auf 636.000 Views, zwei Cashback-Clips für Shopback auf 189.000 und 122.000, ein App-UGC für Lifesum auf 57.000. Produziert habe ich außerdem für L’Oréal, Maybelline, Wolt, Sofatutor und SumUp. Wer solche Zahlen auf Nachfrage nicht nennen kann oder will, ist deshalb nicht automatisch schlecht. Es heißt nur, dass ihr die Einschätzung selbst treffen müsst, statt sie belegt zu bekommen.

Nutzungsrechte vor dem Auftrag klären

Nutzungsrechte werden beim Creator-Briefing oft zu spät angesprochen, das verursacht nachher Probleme. Als UGC Creatorin halte ich fest: Die Rechte an einem Video liegen ohne Vereinbarung beim Creator, nicht automatisch bei der Marke. Wer das Material in bezahlten Anzeigen, auf der eigenen Website oder als Whitelist-Content einsetzen will, sollte das schriftlich festhalten, und zwar vor Produktionsbeginn. Nicht, weil ohne Schriftform grundsätzlich nichts gilt, sondern weil sich der vereinbarte Umfang sonst im Zweifel nicht belegen lässt. Typische Punkte sind Laufzeit der Nutzung, Plattformen und ob exklusive oder nicht-exklusive Nutzung vereinbart ist. Das klingt formal, schützt aber beide Seiten.

Direkt anfragen statt lange suchen

Den passenden UGC Creator selbst zu finden kostet Zeit, weil das Durchsuchen von Instagram, TikTok oder Creator-Plattformen ohne Vorfilter ineffizient ist. Der kürzere Weg ist, direkt bei einer Creatorin anzufragen, deren Portfolio ihr euch vorher angesehen habt.

So arbeite ich: kein Marktplatz dazwischen, eine benannte Ansprechpartnerin, ein öffentlich einsehbares Portfolio und Nutzungsrechte, die im Angebot stehen statt in den AGB einer Plattform. Für Marken, die in mehreren Märkten ausspielen, kommt dazu, dass ich EN, DE, RU und PL selbst spreche, das erspart eine zweite Produktion mit einer zweiten Person. Der ehrliche Nachteil daran: Wer zehn Creator parallel für einen großen Test braucht, ist bei einem Marktplatz besser aufgehoben als bei mir.

Was ein gutes Creator-Brief enthält

Ein UGC Creator kann nur dann passenden Content liefern, wenn das Briefing klar ist. Zur Mindestzutat gehören: das konkrete Produkt mit seinen wichtigsten Eigenschaften, die Zielgruppe in zwei bis drei Sätzen beschrieben, die gewünschte Plattform und das Format (Länge, Ratio, Schnitt-Stil), ein Hinweis auf Ton (locker, informativ, emotional) sowie die Nutzungsrechte-Anforderungen. Je konkreter das Brief, desto weniger Revisionsschleifen sind nötig.

Wenn ihr gerade einen UGC Creator für eure Marke sucht, schreibt mir kurz, was ihr vorhabt: info@lapotta.com. Ich antworte innerhalb von 24 Stunden mit einer ehrlichen Einschätzung, ob ich dafür die Richtige bin. Wenn nicht, sage ich das auch.

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Häufige Fragen

Wie finde ich einen UGC Creator, der zu meiner Marke passt?

Der entscheidende Faktor ist nicht die Follower-Zahl, sondern ob der Creator in der richtigen Nische unterwegs ist und Inhalte produziert, die zu eurer Zielgruppe sprechen. Schaut euch Portfolio und bisherige Brand-Kollaborationen an, bevor ihr bucht.

Was kostet es, einen UGC Creator zu buchen?

Der Preis hängt von Umfang, Anzahl der Videos, Plattform und Nutzungsrechten ab. Bei mir startet ein einzelnes UGC-Video bei 250 Euro, ein Dreier-Paket bei 700 Euro und ein Fünfer-Paket bei 1.150 Euro, jeweils mit Nutzungsrechten für organisch und paid über zwölf Monate. Preise geprüft am 13.08.2026.

Muss ich die Nutzungsrechte extra vereinbaren?

Ja. Ohne Vereinbarung bleiben die Rechte am Video beim Creator, die Marke bekommt sie nicht automatisch mit der Lieferung. Die Schriftform ist dabei nicht in jedem Fall gesetzlich vorgeschrieben, in der Praxis aber die einzige Form, die sich im Streitfall belegen lässt. Laufzeit, Plattformen und Exklusivität gehören deshalb ins Briefing. Das ist Praxiserfahrung, keine Rechtsberatung.

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